In der dritten Downdays ‘Brains’ Kolumne des Winters Fünfzehnsechzehn wirds zwar knochentrocken wie es der vergangene Sommer war, bleibt aber hoffentlich trotzdem so interessant wie der Schneedeckenaufbau dieses Winters. Let’s talk about the law, baby.
Dieser Text richtet sich an all jene, die gerne an Freeride Camps, von Magazinen und Skimarken veranstalteten Testtagen, von Sicherheitsausrüstern und staatlichen oder privaten Bildungseinrichtungen organisierten Freeridetagen oder auch von Profifreeskiern selbst beworbenen Ride-with-me Angeboten teilnehmen.
Wem folgt ihr da eigentlich in unter Umständen hochalpines Gelände mit all seinen alpinen Schönheiten und Gefahren? Und was passiert, wenn was passiert? Wir versuchen, euren Blick für mögliche Probleme ein wenig zu schärfen.
Freeriden ist ja auch als Dienstleistungsgedanke in der Mitte der Wintersportindustrie angekommen. Das heißt, nicht nur der Sporthandel, die Skigebiete und der ÖAMTC mit seiner Helikopterarmada profitieren vom Fahren abseits der Pisten, sondern auch jene, die den Interessierten das Freeriden nahebringen und lehren.
Aber wer darf in Österreich eigentlich als professioneller Freeride Guide auftreten? Wie in jedem Bereich gibt es auch hier eine Fülle von gesetzlichen Regelungen, mit denen wir euch nicht langweilen wollen. Sehr verkürzt gesagt: Jeder der aufgrund einer entsprechenden Ausbildung eine staatliche Berechtigung hierfür erworben hat. Das sind hier Berg- und Skiführer, und Skiführer mit Skischulkonzession beziehungsweise als Angestellte einer Skischule.
Normalerweise interessiert das rechtliche Rundherum den geneigten Freerider nicht. Er oder sie möchte sich nicht mit den rechtlichen Aspekten eines Freeridetages auseinandersetzen, sondern jene fetten Powderfaces zershredden, die der Pro vorher ausgekundschaftet hat und in die er sich sodann laut jauchzend wirft. Und dass der Guide Pro ist, ist ja eh auf diversesten Social-Media-Kanälen ausreichend dokumentiert. Achtung: Im vorangegangenen Satz finden sich Spuren von Sarkasmus.
Tatsächlich vertrauen die Teilnehmer von Freeride Camps und dergleichen darauf, dass sie der Guide sicher wieder nach Hause bringt. Sehr oft ist der Hauptgrund, warum sich Freerider überhaupt an ein Freeride Center wenden, die eigene Unkenntnis des Geländes und die damit einhergehende Unsicherheit betreffend Linienwahl und Bedingungen.
Jetzt wird dieser Text ungewöhnlich nüchtern, denn: Ein Unfall kann niemals ausgeschlossen werden. Lawinenunglücke, Abstürze und ähnliche Tragödien passieren auch Bergführern, leider auch dann wenn sie mit Gästen unterwegs sind. Solche Vorfälle gibt es immer wieder, die Konsequenzen für die Verantwortlichen (also die Anbieter) können bis zu strafrechtlicher Verurteilung reichen.
Was hat der verletzte Kunde davon? Oder – noch schlimmer – die Hinterbliebenen? Der Anbieter könnte eventuell zivilrechtlich belangt werden, damit am Ende wenigstens eine finanzielle Entschädigung herausschaut. Diese Entschädigung wird im Normalfall von der Haftpflichtversicherung gedeckt, die jedes Freeride Center freiwillig abschließt – nach einigen landesgesetzlichen Regelungen ist eine Haftpflichtversicherung sogar Voraussetzung für die Berechtigung zur Berufsausübung.
Was aber, wenn der – Achtung, Anführungszeichen – „Guide“ keine Ausbildung und auch keine Haftpflichtversicherung hat? Dann bleibt dem motivierten Freerider neben dem Unfall nur der Blick durch die Finger. Die schadenersatzrechtlichen Forderungen sprengen schnell die finanziellen Möglichkeiten des „Guides“. Diese Überlegungen sollte jeder und jede anstellen, bevor er oder sie an Freeride Veranstaltungen aller Art teilnimmt.
Natürlich betrifft das nur jene Veranstaltungen, die sich tatsächlich draußen im Backcountry abspielen. Bei zum Beispiel einer Lawinensuchübung neben der Liftstation gelten solche Rahmenbedingungen nicht, hier ist ja auch das Risiko ein weit geringeres.
Wir wollen die Lust am Freeriden nicht mit Schreckensszenarien überlagern. Ihr solltet eure Entscheidung, wem ihr da ins Gelände nachfahrt aber auf Basis möglichst umfassender Information über die möglichen Konsequenzen treffen. Vielleicht konnten wir mit diesem Beitrag ein wenig zum Nachdenken anregen.
Danke an Lukas Marzi für die kritische Durchsicht in rechtlicher Hinsicht, und Profifreeskierin und Skiführerin Lorraine Huber für die Idee zu dem Text.
Warnhinweis: Dies ist ein Artikel, der zum Nachdenken anregen soll, kein rechtlicher Leitfaden. Österreich und die österreichische Gesetzgebung dienen als Beispiel, rechtliche Regelungen und Auslegungen können in anderen Ländern unterschiedlich sein.
Über den Autor
Stephan Skrobar ist staatlich geprüfter Skilehrer und Skiführer, fährt im Fischer Freeski Team, ist Alpinausbildner für den steirischen Skilehrerverband, Team Manager des Pieps Freeride Teams und Leiter vom ‘Die Bergstation Freeride & Alpin Center’. Stephan betreibt auch eine Kommunikationsagentur und liebt Punkrock. Beide (Stephan und Punkrock) sind nicht immer ernst zu nehmen.